Nutzungsbedingungen (EULA)

PAULY PREDICTIONS GmbH

End User License Agreement (EULA)

Software-as-a-Service für KI- und modellbasierte Vorhersagen in der Chemie

Version 1.0.6 – Stand: August 2026

Pauly Predictions GmbH

E-Mail: info@pauly-predictions.de | Web: https://i-am-pauly.com

Präambel

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „PAULY“ („Software“), die von der Pauly Predictions GmbH („Anbieter“, „wir“) bereitgestellt wird. Die Software umfasst KI-gestützte Werkzeuge zur Berechnung und Vorhersage physikochemischer Eigenschaften von Chemikalien sowie deren Verhalten in der Umwelt.

Durch die Registrierung, den Zugang oder die Nutzung der Software erklären Sie sich („Nutzer“, „Sie“) mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist die Nutzung der Software nicht gestattet.

§ 1 – Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser EULA ist die zeitlich begrenzte, nicht-exklusive Gewährung von Zugangs- und Nutzungsrechten an der Software „PAULY“, einer webbasierten SaaS-Plattform, die computergestützte und KI-basierte Toolboxen für Risikobewertung (Risk Assessment), analytische Chemie, Migrationsmodellierung, LSER-Verbindungsdeskriptoren sowie grundlegende molekulare Eigenschaften bereitstellt.

(2) Die Software wird als Software-as-a-Service („SaaS“) bereitgestellt. Der Nutzer erhält Zugang über das Internet mittels eines Webbrowsers. Eine lokale Installation ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich eine Stand-alone-Version vereinbart wurde.

(3) Der Funktionsumfang der Software richtet sich nach dem jeweils gewählten Lizenzmodell (Toolbox-Konfiguration). Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln und zu ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 2 – Nutzungsrechte und -beschränkungen

(1) Der Anbieter gewährt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Software im Rahmen dieser EULA und des jeweils geltenden Lizenzmodells.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt:

(3) Die Nutzung ist auf die im Nutzeraccount angegebene Anzahl autorisierter Benutzer beschränkt. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Software durch automatisierte systemseitige Maßnahmen (z. B. Überprüfung gleichzeitiger Logins) zu kontrollieren, um unautorisierte Weitergaben zu unterbinden.

(4) Exportkontrolle & Dual-Use: Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software und der Verwendung der generierten Ergebnisse sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften strikt einzuhalten. Eine Nutzung der Plattform und ihrer Ergebnisse für gesetzlich verbotene Zwecke, insbesondere im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern, militärischen oder rüstungsrelevanten Entwicklungen, ist ausdrücklich untersagt.

(5) Datensicherung: Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner in die Software eingegebenen Daten und der exportierten Berechnungsergebnisse selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße Sicherung durch den Nutzer hätten vermieden werden können.

§ 3 – Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller zugrunde liegenden Algorithmen, KI-Modelle, Datenbanken, Benutzeroberflächen, Dokumentationen und Markenrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

(2) Die durch die Software erzeugten Berechnungsergebnisse („Output“) dürfen vom Nutzer für eigene Zwecke verwendet werden. Das Urheberrecht an den zugrunde liegenden Modellen und Algorithmen verbleibt beim Anbieter.

(3) Der Nutzer erhält durch diese EULA kein Eigentum an der Software. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumt.

§ 4 – Zitierpflicht bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, in jeder wissenschaftlichen Veröffentlichung, die ganz oder teilweise auf Berechnungen, Vorhersagen, Daten oder Ergebnissen der Software „PAULY“ basiert, die Software als Quelle angemessen zu zitieren. Dies gilt für alle Formen wissenschaftlicher Publikationen, insbesondere:

(2) Die Zitierung hat in folgender Form zu erfolgen, sofern vom Anbieter keine aktualisierte Zitierweise vorgegeben wird:

N. Ulrich, A. Anders, K. Voigt, PAULY V. 1.0.6, August 2026, web-based version: app.pauly-predictions.de

(3) Darüber hinaus ist in der Methodenbeschreibung („Materials and Methods“ oder vergleichbarer Abschnitt) die verwendete Softwareversion sowie die genutzten Toolboxen zu benennen. Beispiel:

„Die [Daten] wurden mit der Software PAULY (Version X.X, Toolbox: [Name], Pauly Predictions GmbH) berechnet.“

(4) Sofern der Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt eine zitierbares wissenschaftliches Paper zu PAULY veröffentlicht, wird dieses als bevorzugte Zitierquelle auf der Website (https://i-am-pauly.com) und innerhalb der Software bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die aktualisierte Zitierweise zu verwenden.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter auf Anfrage Nachweise über die korrekte Zitierung vorzulegen. Bei wiederholter oder vorsätzlicher Verletzung der Zitierpflicht behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zur Software einzuschränken oder zu beenden.

(6) Die Zitierpflicht besteht unabhängig davon, ob die Software im Rahmen einer kostenlosen Testversion, einer akademischen Lizenz oder einer kommerziellen Lizenz genutzt wird.

§ 5 – Nutzung von Ergebnissen für kommerzielle Zwecke

(1) Die Nutzung von Berechnungsergebnissen der Software für interne kommerzielle Zwecke (z. B. Produktentwicklung, regulatorische Einreichungen, interne Risikobewertungen) ist im Rahmen des jeweiligen Lizenzmodells gestattet.

(2) Die Weitergabe von Berechnungsergebnissen an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, sofern das gewählte Lizenzmodell dies nicht ausdrücklich gestattet.

(3) Die Ergebnisse der Software dürfen nicht zur Erstellung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden.

§ 6 – Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel zu gewährleisten, gemessen an der Gesamtzeit abzüglich geplanter Wartungsfenster.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Nutzer mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder innerhalb der Software mitgeteilt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Nichterreichbarkeit aufgrund von höherer Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Internetdienstleister) oder notwendigen Sofortwartungen.

§ 7 – Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://i-am-pauly.com/de/privacy/.

(2) Vom Nutzer in die Software eingegebene Daten (z. B. chemische Strukturen, Berechnungsparameter) werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeitet und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers an Dritte weitergegeben.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten für statistische Auswertungen und die Weiterentwicklung der Software zu verwenden, sofern ein Rückschluss auf einzelne Nutzer ausgeschlossen ist.

(4) Sofern der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen.

§ 8 – Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Software wird „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in der jeweiligen Dokumentation beschriebenen Funktionen entspricht.

(2) KI-basierte Vorhersagen und Berechnungen der Software stellen modellbasierte Schätzungen dar und können von tatsächlichen Messwerten abweichen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Berechnungsergebnisse für einen bestimmten Zweck.

(3) Plausibilitätsprüfung: Der Nutzer ist verpflichtet, die von der Software generierten Vorhersagen und Berechnungen vor deren praktischer Anwendung in Forschungs-, Entwicklungs- oder Produktionsprozessen einer fachlichen Plausibilitätsprüfung durch qualifiziertes Personal zu unterziehen. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für Entscheidungen, die auf Grundlage der von der Software generierten Ergebnisse getroffen werden (insbesondere regulatorische Einreichungen und Risikobewertungen).

(4) Die Haftung des Anbieters ist wie folgt beschränkt:

(5) Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Nutzer ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vom Nutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Lizenzgebühren begrenzt.

§ 9 – Laufzeit und Kündigung

(1) Diese EULA tritt mit der Registrierung des Nutzers in Kraft und läuft für die Dauer des jeweiligen Lizenzvertrages.

(2) Der Anbieter kann diese EULA und den Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Nutzer wesentlich gegen Bestimmungen dieser EULA verstößt, insbesondere gegen §§2, 3 oder 4.

(3) Nach Beendigung der EULA ist der Nutzer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen. Ein Recht auf Datenexport besteht für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern der Nutzer dies rechtzeitig beantragt.

(4) Die Bestimmungen der §§ 3 (Geistiges Eigentum), 4 (Zitierpflicht), 8 (Haftungsbeschränkung) und 11 (Vertraulichkeit) gelten über das Ende der EULA hinaus fort.

§ 10 – Vergütung und Zahlung

(1) Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich nach dem jeweils gewählten Lizenzmodell und der Anzahl der Toolboxen. Die aktuellen Preise werden auf der Website des Anbieters oder im individuellen Angebot mitgeteilt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung vorübergehend zu sperren.

§ 11 – Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieser EULA erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Preislisten, Kundendaten, Berechnungsergebnisse sowie die zugrunde liegenden Algorithmen und Modelle.

(3) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei), die der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 12 – Änderungen der EULA

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese EULA mit angemessener Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail oder innerhalb der Software mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die geänderte EULA als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Diese EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Diese EULA stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

Einverständniserklärung

Mit der Registrierung und Nutzung der Software „PAULY“ bestätigt der Nutzer, diese EULA gelesen und verstanden zu haben und sich an ihre Bestimmungen zu halten.

Widerrufsbelehrung (Gültig für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pauly Predictions GmbH, [Vollständige Adresse einfügen], [E-Mail-Adresse einfügen]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.